"Schwache Adoption" bedeutet, dass C.________ durch die Adoption das Kindesverhältnis zu seinen leiblichen Eltern nicht verlor, jedoch zusätzlich zum Sohn von Q.________ wurde. Im Beschwerdeverfahren war strittig, ob das IPRG oder das Abkommen zwischen der Schweiz und S.________(Land) über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheide (SR 0.276.194.541) anwendbar sei. Mit überzeugender Begründung (vgl. pag. 12 005 227) kam die Beschwerdekammer zum Schluss, dass dies das Abkommen sei. Gemäss Art.