Diesbezüglich schliesst sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz an (S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 19 455): Gestützt auf die Akten, insbesondere das auch übersetzt vorliegende Adoptionsurteil des Gerichts in AC.________(Stadt), steht fest, dass Q.________ C.________ nach S.________ (Land) Recht gültig adoptiert hatte. Es handelt sich dabei jedoch um eine sogenannte "schwache" Adoption, welche das Schweizer Recht in der Form nicht kennt. "Schwache Adoption" bedeutet, dass C._____