115 Abs. 1 StPO unmittelbar verletzt anzusehen (STOLL, Missbrauch von Bankvollmachten – Geschädigte aus zivil- und strafrechtlicher Perspektive, in: Schweizerische Juristen-Zeitung SJZ 114/2018 S. 413, S. 418 sowie 421). Zum selben Ergebnis gelangen MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, welche festhalten, dass – würden die strafbaren Transaktionen ohne Einfluss auf das Schuldverhältnis zwischen Bank und Kunde bleiben, weil die Bank gegenüber dem Kunden zur vertraglichen Leistung verpflichtet bleibe – der Schaden im Vermögen der Bank entstehe.