Mit anderen Worten stelle sich die Frage, wessen Vermögen durch die Handlungen des Täters geschädigt wurde. Dies lasse sich nur beantworten, wenn vorab u.a. die zivilrechtliche Frage geklärt werde, ob die sich auf den Konti befindlichen Vermögenswerte im Eigentum der Bank stünden und der Kunde «nur» einen obligatorischen Anspruch gegenüber der Bank habe und, wenn man dies bejahe, ob die Vermögenswerte der Bank dann dennoch wirtschaftlich fremd seien (wie das Bundesgericht argumentiere) oder nicht (wie die Mehrheit der Lehre argumentiere). Die Vorinstanz erachtete es als erstellt, dass Q._____