22. Fazit Strafmass und Anrechnung der Untersuchungshaft Der Beschuldigte wird damit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten (unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 9 Tagen) sowie kumulativ zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 170.00 (unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren) verurteilt. VI. Zivilpunkt