heute etwas besser läuft als damals. Jedenfalls ergibt es schlicht keinen Sinn, dass er – wie von ihm behauptet – im Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Oktober 2023 und mithin nur einen Monat vor der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht das aktuelle, sondern das Einkommen aus dem Jahr 2021 angegeben hätte. Somit ist gestützt auf die aktuellen Erkenntnisse aus dem genannten Formular von einem Tagessatz von CHF 170.00 auszugehen (CHF 8'250.00 x 12 – 25% – 15%).