Im Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 12. Oktober 2023 gab der Beschuldigten hingegen an, über ein Einkommen aus Renten von CHF 2'450.00 und aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (Vermögensberatung) von CHF 5'800.00 zu verfügen (gesamthaft CHF 8'250.00). Diese Angaben sind etwas höher als diejenigen, die er in der Steuererklärung 2021 angegeben hatte resp. korrelieren mit dem von der Steuerverwaltung nach oben korrigierten Betrag. Es ist durchaus denkbar, dass das Geschäft des Beschuldigten entgegen seinen oberinstanzlichen Behauptungen (pag. 19 663 Z. 2 ff.) heute etwas besser läuft als damals.