50 ben folgend monatlich rund CHF 7'500.00. Bei einem Abzug für Steuern etc. von 25% und für den Unterhalt der nicht erwerbstätigen Frau von 15% (pag. 19 663 Z. 22 ff.) ergibt dies einen Tagessatz von CHF 150.00. Im Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 12. Oktober 2023 gab der Beschuldigten hingegen an, über ein Einkommen aus Renten von CHF 2'450.00 und aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (Vermögensberatung) von CHF 5'800.00 zu verfügen (gesamthaft CHF 8'250.00).