_ erscheint die Dauer zwischen Eröffnung und Abschluss der Untersuchung als nicht zu lang. Rund eineinhalb Jahre nach Eingang der Anklageschrift beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht fand sodann vom 07.11.2022 bis 10.11.2022 die Hauptverhandlung statt (vgl. pag WSG 19 001 ff.). Die Verzögerungen im Verfahren nach Anklageerhebung sind einzig und alleine dem Beschuldigten zuzuschreiben. Durch sein Gesuch auf Verschiebung der Hauptverhandlung bzw. aufgrund seines unentschuldigten Fernbleibens musste die Hauptverhandlung mehrfach verschoben werden und konnte schliesslich erst im November 2022 stattfinden.