49 sen Fristverlängerungsgesuchen zwar nicht gerade torpediert, aber sicher auch nicht beschleunigt. Angesichts des hohen Deliktbetrags, des teilweise nicht kooperativen Aussageverhaltens des Beschuldigten und der langwierigen Abklärung der Parteistellung von C.________ erscheint die Dauer zwischen Eröffnung und Abschluss der Untersuchung als nicht zu lang.