19 669 Z. 29 ff. und 19 670 Z. 1 ff.). Die Frage, ob er denn die Zivilforderungen anerkenne, bestätigte er ebenso wenig, sondern führte hierzu aus, er würde gerne einen Deal mit den Straf- und Zivilklägern abschliessen, weil er zum Beispiel nicht einsehe, warum die E.________ AG (Bank) C.________ Geld gegeben habe (pag. 19 670 Z. 7 f.). Die fehlende Einsicht und Reue ist neutral zu werten. Zumal keine besondere Strafempfindlichkeit ersichtlich ist, führen die Täterkomponenten in Bezug auf die Veruntreuungen gesamthaft weder zu einer Erhöhung noch zu einer Reduktion der Strafe. 18.2 Widerhandlungen gegen das Waffengesetz