17. Zwischenfazit (Tatkomponentenstrafen) Somit ergeben sich als Zwischenfazit folgende Tatkomponentenstrafen: - Freiheitsstrafe von 74 Monaten für die qualifizierten Veruntreuungen sowie - Geldstrafe von 45 Tagessätzen für die Wiederhandlungen gegen das Waffengesetz.