Die Art und Weise seines Vorgehens war insofern raffiniert, wohlbedacht und nicht wahllos oder zufällig. Es ist als rücksichts- und skrupellos zu bezeichnen. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass der Beschuldigte ebenso für die Vertuschung seiner Machenschaften (als mitbestrafte Nachtat) mit sehr hoher krimineller Energie handelte. So erbaute er ein eigentliches Lügengebäude (so etwa die Geschichte, wonach er im Spital sei und deshalb keinen Zugriff auf die Unterlagen habe oder aber seine Aussage gegenüber Kundschaft, es könnten jeweils nur CHF 100'000.00 verschoben werden).