Ferner führte er nach Entlassung aus der Untersuchungshaft seinen zuvor mithilfe der veruntreuten Gelder finanzierten hohen Lebensstandard weiter (vgl. die zwischen Oktober 2018 und Dezember 2020 auf sein Konto einbezahlten CHF 472'000.00, die Überweisungen an Privatpersonen im Ausland sowie den Bezug von ca. CHF 90'000.00 in bar, pag. 13 100 001 ff.) und zeigte weder Einsicht noch Reue, revidierte zuletzt im oberinstanzlichen Verfahren vielmehr sein ursprüngliches Geständnis mit der Begründung, er habe dieses nur abgelegt, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.