der Beschuldigte schädigte stets dieselbe alte Frau, zu der er eine langjährige berufliche Beziehung pflegte, mit identischem Vorgehen und im Rahmen derselben Geschäftsbeziehung. Es handelte sich insofern um eine intensive, zusammenhängende Delinquenz, die Züge eines Dauerdelikts aufweist. Ferner führte er nach Entlassung aus der Untersuchungshaft seinen zuvor mithilfe der veruntreuten Gelder finanzierten hohen Lebensstandard weiter (vgl. die zwischen Oktober 2018 und Dezember 2020 auf sein Konto einbezahlten CHF 472'000.00, die Überweisungen an Privatpersonen im Ausland sowie den Bezug von ca. CHF 90'000.00 in bar, pag.