Für die weiteren Barabhebungen, deren konkrete Strafmasse auch das Ausfällen einer Geldstrafe zulassen würden, erscheint die Freiheitsstrafe ebenso notwendig: Der Beschuldigte veruntreute während rund 2.5 Jahren wiederholt jeweils hohe Deliktsbeträge (bei einem Gesamtdeliktsbetrag von rund CHF 2.6 Mio.). Die Delikte waren zeitlich und sachlich eng miteinander verknüpft; der Beschuldigte schädigte stets dieselbe alte Frau, zu der er eine langjährige berufliche Beziehung pflegte, mit identischem Vorgehen und im Rahmen derselben Geschäftsbeziehung.