IV. Ergebnis Der Beschuldigte ist oberinstanzlich schuldig zu erklären a) der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung (siebenfache Tatbegehung), begangen zwischen dem 18. September 2013 und dem 5. Februar 2016 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 2'555'000.00 und EUR 50'000.00 bzw. CHF 985'000.00 und EUR 1'379'831.21 (Ziff. 1.1.1 der Anklageschrift); b) der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen im September 2017 an der M.________strasse in J.________(Ort), zwischen der M.________strasse in J.________(Ort) und dem Arbeitsort bei der E.__