40 Griffnähe, z.B. im Handschuhfach oder auf dem Hintersitz eines PWs, mit sich führe. Massgeblich dafür, ob ein Tragen vorliege, sei einerseits das Ziel, das mit der Waffe erreicht werden solle, und anderseits die Möglichkeit, rasch auf die Waffe Zugriff zu haben. Im Kapitel des erlaubten Mitführens (Art. 28 WG) schreibt HANS WÜST weiter, die Umschreibung des Waffenmitführens müsse einschränkend ausgelegt werden, um nicht ein verkapptes Waffentragen zu ermöglichen.