37 indem er eine Selbstlade-Pistole, SIG P210 mit eingeschobenem Magazin mit 9 Patronen im Kofferraum des von ihm benützten Mercedes ________ aufbewahrte, respektive mitführte, ohne im Besitz einer Waffentragbewilligung zu sein. 10.2 Bestrittener / Unbestrittener Sachverhalt Die Verteidigung erachtete es im Rahmen des oberinstanzlichen Parteivortrags einzig als erstellt, dass sich die fragliche Waffe am Tag der Hausdurchsuchung im Kofferraum befunden habe.