2 StGB zum Nachteil von Q.________ im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 2'555'000.00 und EUR 50'000.00 (resp. CHF 985'000.00 und EUR 1'379'831.21, siehe zur Währung analog die Ausführung zum Schaden in E. 24.4, 3. Absatz, hiernach) schuldig gemacht. Die Prüfung des alternativ angeklagten gewerbsmässigen Betrugs sowie der eventualiter angeklagten ungetreuen Geschäftsbesorgung erübrigt sich damit. III. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Vorwurf gemäss Ziff. 1.2. der Anklageschrift)