Dies leuchtet ein. Q.________ wollte ihr Vermögen wie bisher bei der Bank deponiert wissen und ebenfalls wie bisher jederzeit den der Bank anvertrauten Betrag erhältlich machen können. Bezeichnend hierfür ist ihre Auffassung, im Tresor herrschten bessere Konditionen als auf dem Bankkonto. Q.________ erhoffte sich damit gar eine Rendite, geschweige denn die Werterhaltung ihres der E.________ AG (Bank) anvertrauten Kontostandes. Dies demonstriert gleichzeitig das Vorliegen einer Gattungsschuld, ging es ihr doch offensichtlich nicht um die Restitution ein und derselben Banknoten. Dies umso mehr, als – wie Rechtsanwalt F.___