(vgl. zum Kontoguthaben DANIEL STOLL, Missbrauch von Bankvollmachten – Geschädigte aus zivil- und strafrechtlicher Perspektive, in: Schweizerische Juristen-Zeitung SJZ 114/2018 S. 413, S. 418). STOLL verweist insbesondere auf das Urteil des Bundesgerichts 4A_438/2007 vom 29. Januar 2008 E. 5.1, wonach Geld auf einem im Namen eines Kunden eröffneten Bankkontos Eigentum der Bank darstelle. Demzufolge überweise die Bank bei einer Zahlung ab diesem Konto an einen Dritten ihr eigenes Geld. Wenn die Bank dabei in Ausführung eines Kundenauftrags handle, dann erwerbe sie einen Erstattungsanspruch.