138 zitierten zustimmenden Lehrmeinungen) und damit entgegen den Ausführungen der Verteidigung eine Veruntreuung und nicht ein Betrug vor. Daran ändert auch das von der Verteidigung vorinstanzlich zitierte Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB 170461 vom 12. Juli 2018, in welchem der Beschuldigte u.a. wegen Betrugs verurteilt wurde, nichts. Diesem Entscheid lag zugrunde, dass der Beschuldigte für die Bargeldbezüge von Kundenkonti gefälschte Dokumente der Kundschaft vorwies (sich mithin u.a. einer Urkundenfälschung schuldig machte), um die nötige Unterschrift eines weiteren Mitarbeiters der Bank erhältlich zu machen.