_ vertraute ihre Vermögenswerte seit 1996 der E.________ AG (Bank) an und das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Beschuldigten als ihr persönlicher Kundenberater bestand bereits seit 17 Jahren. Wie Rechtsanwalt F.________ zutreffend ausführte, behauptet der Beschuldigte resp. dessen Verteidigung zu Recht nicht, der Beschuldigte habe das Vertrauensverhältnis 17 Jahre lang nur vorgegaukelt, im Wissen darum, dass er Q.________ später einmal dazu bringen würde, ihm Bargeld im grossen Stil zu überreichen.