Wiederholend ist der Bundesgerichtsentscheid 6B_393/2007 vom 2. November 2007 zu erwähnen, in welchem das Bundesgericht in Erwägung 3.6. (mit weiteren Hinweisen) Folgendes festhielt: «Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gelten Vermögenswerte auch als anvertraut, wenn zur Erlangung der Verfügungsmacht eine Täuschung über den Rückerstattungswillen notwendig war und sich diese Täuschung gerade darauf bezog, dass der Getäuschte dem Täter die Ver-