Konkurrenz zwischen der Veruntreuung und dem Betrug Auch hierzu kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 48 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 19 430 ff.). Wiederholend ist der Bundesgerichtsentscheid 6B_393/2007 vom 2. November 2007 zu erwähnen, in welchem das Bundesgericht in Erwägung 3.6. (mit weiteren Hinweisen) Folgendes festhielt: