8.5.6 Ungetreue Geschäftsbesorgung (Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.3. der Anklageschrift) Wie die Vorinstanz bereits zutreffend festgehalten hat, ergeht in Bezug auf die Alternativanklage ein Schuldspruch, weshalb sich weitergehende Ausführungen zum eventualiter angeklagten Sachverhalt in Ziff. 1.1.3. der Anklageschrift erübrigen.