__ AG (Bank)-Konto ein, wobei er EUR 100'000.00 gleich wieder bar bezog), sondern in unregelmässigen Abständen Einzahlungen von einigen Tausend bis einigen Zehntausend Franken vornahm. Es ist daher erstellt, dass er sein eigenes Tresorfach als eine Art "Zwischenlager" für das Geld von Q.________ verwendete, wobei sich nie wird klären lassen, wann er wie viel Geld darin hatte. Dies ist jedoch auch nicht relevant, denn es besteht keinen [sic!] Zweifel daran, dass der Beschuldigte spätestens vom Moment des jeweiligen Barbezugs an beabsichtigte, das Geld für sich selbst zu verwenden und das denn auch tat.