Die Verknüpfung zwischen Tresorfach und Zinsen scheint dem Beschuldigten zumindest nicht fremd zu sein und es ist anzunehmen, dass er Q.________ (wie von ihr behauptet) mit höheren Zinsen von den Barabhebungen überzeugte. Insofern war Q.________ vereinbarungsgemäss der Meinung, durch das Ablegen ihres Bargeldes ins Tresorfach würde ihr Geld analog eines Bankkontos durch Zinsen vermehrt. Eine grundlegende Veränderung ihrer Geldanlagestrategie war somit nicht beabsichtigt; vielmehr wollte sie ihren Kontostand (nunmehr in physischer Form) wie bisher von der Bank verwaltet haben und dieser sollte ihr wie bis anhin jederzeit zur Verfügung stehen. In Anlehnung an die Aussagen des Beschuldigten