Dieser brachte auf Vorhalt des neuen, im Kanton Freiburg hängigen Strafverfahrens, welches wiederum Barbezüge in Millionenhöhe von den Konti diverser Kunden des Beschuldigten zwecks Deponierung der Gelder in einem Tresorfach zum Gegenstand hat, und auf die diesbezügliche Frage, was der Vorteil eines Tresorfachs sei, von selbst die Zinsen ins Spiel (pag. 19 668 Z. 24 ff.). Die Verknüpfung zwischen Tresorfach und Zinsen scheint dem Beschuldigten zumindest nicht fremd zu sein und es ist anzunehmen, dass er Q.________ (wie von ihr behauptet) mit höheren Zinsen von den Barabhebungen überzeugte.