27 seitigt werden konnte und insofern kein Anlass dazu bestand, das Geld zu verstecken. Die von Q.________ vorgebrachte Erklärung mit den Zinsen im Tresor wird im Übrigen gestützt durch die oberinstanzlichen Aussagen des Beschuldigten: Dieser brachte auf Vorhalt des neuen, im Kanton Freiburg hängigen Strafverfahrens, welches wiederum Barbezüge in Millionenhöhe von den Konti diverser Kunden des Beschuldigten zwecks Deponierung der Gelder in einem Tresorfach zum Gegenstand hat, und auf die diesbezügliche Frage, was der Vorteil eines Tresorfachs sei, von selbst die Zinsen ins Spiel (pag.