Der Umstand, dass Q.________ ehrlicherweise davon ausging, die Übertragung des Geldes vom Bankkonto in einen physischen Tresor würden ihr (höhere) Zinsen garantieren, dürfte einerseits ihrem fortgeschrittenen Alter geschuldet sein und lässt andererseits beachtenswerte Rückschlüsse auf ihr immenses Vertrauen in den Beschuldigten, seit 17 Jahren ihr und ihres verstorbenen Ehemannes Vermögensberater, zu. Dass er sie mit rentableren Konditionen überreden konnte, das Geld in seinen Tresor zu legen, ergibt denn auch durchaus Sinn, nachdem die durch keine Anhaltspunkte gestützte These des Schwarzgeldes be-