Folgende Ergänzung drängt sich auf: Ungeklärt bleibt der Grund für die Barabhebungen bzw. für die Übertragung von Bankguthaben in einen physischen Tresor. Q.________ gab im Rahmen ihrer Einvernahme an, sie habe die Barbeträge im Tresor lagern wollen, weil es besser gewesen sei wegen der Konditionen. Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass es nicht mehr gut sei, das Geld auf den Konti zu belassen, weil es fast keinen Zins mehr gegeben habe (pag. 05 010 004 Z. 112 ff. und Z. 122 f.). Der Umstand, dass Q.______