26 nem Depot die Rede war, bewog den Staatsanwalt wohl zu seiner Formulierung in der Anklageschrift. Das Gericht erachtet es aber als erstellt, dass der Beschuldigte gegenüber Q.________ von einem Tresor sprach und sie daher glaubte, ihr Geld sei dort sicher verwahrt. Weder der Beschuldigte noch Q.________ nannten ein konkretes Datum, wann sie vereinbarten, die sich auf den Konti befindlichen Vermögenswerte sukzessive in den Tresor zu transferieren.