__ mit den sieben konkret vorgenommenen Bargeldbezügen auch einverstanden war: Sie unterzeichnete alle Auszahlungsquittungen selbst und machte auch weder selbst noch durch C.________ geltend, die Barabhebungen ab ihren Konti seien gegen ihren Willen geschehen. Mit anderen Worten ist erstellt, dass der Beschuldigte und Q.________ wie angeklagt vereinbarten, ihr Geld ab den Konti zu beziehen und in bar in Räumlichkeiten der E.________ AG (Bank) aufzubewahren, wo es Q.________ weiterhin zur Verfügung stehen sollte. Sowohl der Beschuldigte als auch Q.________ sprachen davon, das Geld solle in einen Tresor kommen.