_ sagte aus, der Beschuldigte habe ihr gesagt, das Geld komme in einen Tresor. Es gibt keinen Grund, an diesen insoweit übereinstimmenden Aussagen zu zweifeln, so dass in einem ersten Schritt als erstellt gilt, dass die Initiative zu den Bargeldbezügen vom Beschuldigten ausging. Weiter ist erstellt, dass Q.________ mit den sieben konkret vorgenommenen Bargeldbezügen auch einverstanden war: Sie unterzeichnete alle Auszahlungsquittungen selbst und machte auch weder selbst noch durch C.________ geltend, die Barabhebungen ab ihren Konti seien gegen ihren Willen geschehen.