In Absatz 1 wird einleitend angeklagt, Q.________ und der Beschuldigte hätten ab ca. September 2013 vereinbart, die auf dem CHF-Sparkonto und dem EUR-Kontokorrentkonto vorhandenen Mittel Q.________ in einen Tresor, ein Depot oder ähnliches zu übertragen und das Vermögen dort weiterhin zu verwalten respektive ständig zur Verfügung Q.________ zu halten. Der Beschuldigte gab zu, dass er Q.________ vorgeschlagen habe, ihr Geld in sein Tresorfach zu legen. Auch Q.________ sagte aus, der Beschuldigte habe ihr gesagt, das Geld komme in einen Tresor.