Der Beschuldigte sagte hierzu aus, das Depot sei eröffnet worden, um Bankbelege zu hinterlegen (mithin in elektronischer Form). Dies wiederum macht wenig Sinn, zumal nicht einzusehen ist, weshalb die physisch vorhandenen Bankbelege nicht einfach in ihr bereits bestehendes Tresorfach hätten gelegt werden können (siehe zum Ganzen auch den Vorhalt der Staatsanwaltschaft auf pag. 05 004 005 Z. 149 ff.).