Aus den SMS-Wechseln mit C.________ ergibt sich, dass der Beschuldigte auf dessen Aufforderung hin, den genauen Betrag des sich im Tresor befindlichen Bargeldes anzugeben bzw. das Geld vom "Depot" von Q.________ auf ein Konto zu überweisen, nicht etwa erwiderte, es gebe keinen Tresor mit Bargeld bzw. kein solches Depot, sondern nur antwortete, er könne momentan diese Information nicht liefern, weil er sich im Spital befinde. Daraus ist zum einen zu schliessen, dass der Beschuldigte Q.________ und C.________ tatsächlich angegeben hatte, das Bargeld befinde sich in einem Tresor bzw. Depot, zum anderen, dass niemand sonst in der E.______