19 666 Z. 14 ff.). Die zwischenzeitliche Abkehr vom Geständnis überzeugt nicht und steht nicht nur im Widerspruch zu seinen bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Aussagen, sondern auch zu seinem oberinstanzlichen letzten Wort, in dessen Rahmen er angab, seine Frau habe nicht gewusst, dass er Geld gestohlen habe, da er ihr immer gesagt habe, er verdiene das Geld mit Börsengeschäften (pag.