Woher die rund CHF 400'000.00 Bargeld stammen, die er ab 2018 auf sein AI.________ (Bank)-Konto einzahlte, ist offen. Bis dato bemühte er sich in keiner Weise um einen Vergleich mit der Privatklägerschaft und bezahlte keinen Rappen zurück. Dieses Verhalten spricht nicht nur gegen jede Reue und Einsicht, sondern zeigt klar, dass einer der Hauptwesenszüge des Beschuldigten ein grosser Egoismus ist und dass ihm materielle Werte, ein möglichst luxuriöses Leben, über allem stehen.