Zudem liess sich erst noch die Hypothekarzinsen über das gesperrte Konto bei der E.________ AG (Bank) (das ja eigentlich zur Deckung des Schadens von Q.________ gesperrt wurde) bezahlen, indem er angab, er habe nicht einmal das Existenzminimum. Statt Geld seines (angeblichen?) Freundes für die Rückzahlung an Q.________ zu verwenden, gab er es für seine private Verteidigung aus, obwohl er zuvor einen engagierten amtlichen Anwalt gehabt hatte. Auch war er offensichtlich nicht bereit, über seine Einkünfte nach der Haftentlassung wahrheitsgemäss Auskunft zu geben. Woher die rund CHF 400'000.00 Bargeld stammen, die er ab 2018 auf sein AI.________ (Bank)-Konto einzahlte, ist offen.