08 003 052 ff.). Aus den Akten ergibt sich zumindest, dass der Beschuldigte regelmässig nach Osteuropa (insb. Y.________(Land)) zu diversen Frauen flog, die er anschliessend finanziell unterstützt hat (vgl. insb. die auf den Kontoauszügen und Kreditkartenbelegen ersichtlichen Flugbuchungen und weiteren Kaufdetails sowie die soeben erwähnten Überweisungsbelege, zur besseren Übersicht vgl. die Zusammenstellung von Rechtsanwalt F.________ auf pag. 19 129 ff.). Aktenkundig ist ferner ein regelmässiger Aufenthalt mit X.________ aus Y.________(Land) in Z.________ (Stadt) (vgl. hierzu den Mailverkehr zwischen dem Beschuldigten und dem Hotel AA.________ mit dem Betreff «Reservation A.