18 046). 20 Im selben Zeitraum hat der Beschuldigte demgegenüber für seine Lebenshaltung bzw. diejenige seiner Familie insgesamt CHF 2.183 Mio. verbraucht (vgl. etwa die Auswertung der aktenkundigen Bankkonten und Kreditkarten durch Rechtsanwalt F.________ – Beilagen zum Plädoyer vor der Vorinstanz, pag. 19 052 ff.). Sodann ergibt sich die finanzielle Situation des Beschuldigten auch aus der Zusammenstellung der E.________ AG (Bank), die bei der internen Aufarbeitung eine Finanzanalyse vorgenommen und als Beweismittel zu den Akten gereicht hat (siehe pag. 07 378 373).