Zum Werdegang führte die Vorinstanz aus, der Beschuldigte habe eine klassische «Bankkarriere» gemacht, d.h. eine Banklehre absolviert, sei einige Zeit im Ausland tätig gewesen und habe dann für verschiedene Bankinstitute gearbeitet, bevor er 1994 zur E.________ AG (Bank) gekommen und bis zu seiner Frühpensionierung geblieben sei. Der Beschuldigte verfüge über ausgezeichnete Zwischenzeugnisse, die ihm nicht nur fachliches Können attestierten, sondern auch eine hohe Sozialkompetenz und überdurchschnittliche empathische Fähigkeiten.