19 fenbar gesundheitlich und mental relativ stark ab: Übereistimmend sagten der Beschuldigte und C.________ aus, dieser habe Q.________ ab 2015 bei ihren Besuchen bei der E.________ AG (Bank) begleitet, C.________ sagte aus, sie habe nicht mehr allein in die Schweiz reisen können. Gemäss den Angaben des Beschuldigten habe C.________ sich am Anfang im Hintergrund gehalten, später sei Q.________ aber nur noch teilnahmslos dabeigesessen, was ebenfalls dafür spricht, dass sie je länger je weniger verstand, worum es ging.