2013, als die massiven Bargeldbezüge begannen, war Q.________ 83 Jahre alt. C.________ sagte aus, sie sei nach dem Tod ihres Mannes noch einige Jahre sehr selbständig gewesen, erst ca. ab Ende 2014 habe sie nicht mehr allein reisen können und er habe sie jeweils nach Bern begleitet. Mindestens in dubio pro reo muss folglich davon ausgegangen werden, dass Q.________ im Herbst 2013 zwar eine ältere Dame war, jedoch noch allein von AC.________ (Stadt) nach Bern reisen konnte und geistig voll zurechnungsfähig war. In den folgenden Jahren baute sie of-