] war laut den übereinstimmenden Aussagen von C.________ und dem Beschuldigten AG.________ (Beruf) und war kinderlos mit dem berühmten AH.________ (Beruf) V.________ verheiratet. Welches Wissen sie in Bankangelegenheiten hatte, ist unbekannt, auch sind keine Details zu ihren Vermögensverhältnissen bekannt. Jedoch ist davon auszugehen, dass sie und V.________ relativ vermögend waren und sie auch in S.________(Land) über genügend flüssige Mittel bzw. Vermögen verfügt haben muss, denn sie benötigte die Leibrente der T.________ nicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 2013, als die massiven Bargeldbezüge begannen, war Q.__