In einem ersten Schritt wird der allgemeine Teil der Anklageschrift bzw. werden die persönlichen Verhältnisse von Q.________ sowie des Beschuldigten dargelegt und anschliessend das Geständnis geprüft, bevor schliesslich in tatsächlicher Hinsicht auf die einzelnen Tatbestandsvarianten eingegangen wird. Zumal der allgemeine Teil der Anklageschrift (Ziff. 1.1.) grundsätzlich unbestritten ist, werden weitgehend die Erwägungen der Vorinstanz dargelegt und – wo angezeigt – mit zusätzlichen oder abweichenden Überlegungen der Kammer ergänzt. 8.5.2 Persönliche Verhältnisse von Q.________ und des Beschuldigten