19 682). 8.5 Würdigung durch die Kammer 8.5.1 Theoretische Grundlagen der und Vorbemerkung zur Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (S. 33; pag. 19 415). Die Vorinstanz hat eine ausführliche Beweiswürdigung vorgenommen, welcher sich die Kammer zu weiten Teilen anschliesst. Im Nachfolgenden wird entsprechend grösstenteils dem Aufbau der Vorinstanz gefolgt. In einem ersten Schritt wird der allgemeine Teil der Anklageschrift bzw. werden die persönlichen Verhältnisse von Q._____